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   BAG, 26.01.1967 - 2 AZR 15/66   

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https://dejure.org/1967,2151
BAG, 26.01.1967 - 2 AZR 15/66 (https://dejure.org/1967,2151)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1967 - 2 AZR 15/66 (https://dejure.org/1967,2151)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1967 - 2 AZR 15/66 (https://dejure.org/1967,2151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag auf längere Zeit - Einigung über Vertragsdauer - Dienstantritt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsabschluss durch konkludentes Handeln, Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1967, 415
  • DB 1967, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77

    Arbeitsvertragsparteien - Kündbarkeit des Vertrages - Vertragslücke - Erkennbarer

    Lassen die Arbeitsvertragsparteien die Kündbarkeit des Vertrages ungeregelt, dann darf diese Vertragslücke nicht ohne weiteres mit der abdingbaren gesetzlichen Vorschrift des § 622 BGB ausgefüllt werden; vielmehr kann der Vertrag nach dem erkennbaren Willen beider Parteien mit einer anderen Regelung der Kündbarkeit zu ergänzen sein (im Anschluß an BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß).

    Die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, daß die Parteien dann mit der Arbeitsaufnahme des Klägers bereits eine vertragliche Bindung eingehen und die noch offen gebliebenen Punkte später regeln wollten, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß [zu I der Gründe]).

    Dieser Fall liegt vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Kündigungsmöglichkeiten zwar regeln wollten, beide jedoch von unterschiedlichen, aber längeren Fristen als den gesetzlichen Regelfristen ausgegangen sind (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß [zu II der Gründe]).

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 1725/98

    Vertragsänderung bei unvollständiger Einigung und bei fehlender Beurkundung -

    Insoweit gilt nichts anderes als gem. § 154 Abs. 1 BGB bei fehlender Einigung über alle Vertragspunkte (vgl. dazu BAG v. 26.01.1967 - 2 AZR 15/66, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß (A. Hueck) = AR-Blattei ES 220.4 Nr. 4 = "Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis IV: Entsch.

    12" = BB 1967, 415 (Gumpert) = SAE 1968, 76 (Isele)).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

    Sie sind auch nicht ersichtlich (vgl. dazu auch die Senatsurteile vom 26. Januar 1967 - 2 AZR 15/66 - AP Nr. 2 zu § 6 11 BGB Vertragsabschluß sowie vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB).
  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 539/84
    § 154 Abs. 1 BGB bei fehlen der Einigung über alle Vertragspunkte (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1967 - 2 AZR 15/66 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ver-. tragsabschluß, zu I der Gründe).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 419/84
    Die begonnene oder er folgte Durchführung eines Vertrages wird allgemein im Vertrags recht als Anzeichen dafür gewertet, daß die Parteien sich trotz lückenhafter Vereinbarungen sofort binden wollen (Senatsurteile vom 26. Januar 1967 - 2 AZR 15/66 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß, zu I der Gründe sowie vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB, zu I 2 d der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 19/82
    Die materiell-rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts durch das Berufungsgericht, die Auslegungsregeln des 5 15ä Abs. 1 und 2 BGB seien durch die Besonderheiten des vorliegenden Falles widerlegt, steht mit den Reehtsprechungsgründsätzen des Senats (Urteile vom 26. Januar 1967 - 2 AZR 15/66 - AP Nr. 2 zu $611 BGB Vertragsabschluß, zu I der Gründe, sowie vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB, zu I 2 d der Grün de) in Einklang und wird auch insoweit von der Revision nicht angegriffen.
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